Bleaching - Bleichen von Zahnreihen
Das strahlende Lächeln der Film- und Fernsehstars. Wer möchte nicht strahlend weiße Zähne haben? Das Geheimnis dieser weißen Zähne nennt sich Bleaching und ist das Bleichen eines oder mehrerer Zähne. Dabei ist es egal, ob jemand viel Tee trinkt oder starker Raucher ist.

 



vor dem Bleichen

 



nach dem Bleichen

 



nach dem Bleichen

 

 

Oberflächliche Verfärbungen, wie sie zum Beispiel durch Kaffee-, Tee- oder Tabakgenuss entstehen, können durch eine Professionelle Zahnreinigung (PZR) entfernt werden.

Bei tiefer liegenden Verfärbungen ist jedoch meist der Einsatz spezieller Bleichmittel erforderlich, um den Zähnen ihr natürliches Weiß zurückzugeben. Die Voraussetzung ist allerdings, dass Zähne und Zahnfleisch gesund sind. Werden die Mittel zum Beispiel bei einer vorhandenen Karies oder schadhaften Füllung angewandt, können die Substanzen in die Zahnstruktur eindringen und dort weiteren Schäden im Zahnmark anrichten.

Das Bleichen ist heute eine Standardmethode zur Aufhellung der natürlichen Zahnsubstanz geworden. Dabei werden gelartige Chemikalien (Wasserstoffperoxid oder Caramidperoxid) auf die Zähne aufgebracht. Beim Einwirken auf die Zähne dringt der Wirkstoff durch die Schmelzschicht bis zum Zahnbein vor. Durch die aufhellende Wirkung im Zahnbein wird der Zahn optisch aufgehellt.

Dabei ist die Kenntnis folgender Dinge wichtig:

1.
Nur die natürliche Zahnsubstanz ist aufhellbar. Bestehende Füllungen oder Kronen lassen sich dadurch nicht verändern. Es müssen daher nach dem Bleichen alle auffälligen Altrestaurationen durch Neuanfertigung farblich angepasst werden.

2.
Es entstehen nachweislich beim Bleichen keine dauerhaften Zahnschädigungen an der Zahnsubstanz. Mitunter tritt während der Aufhellungsbehandlung und ein bis zwei Tage danach eine erhöhte Empfindlichkeit der Zahnhälse auf, die jedoch nach Fluoridierung der Zahnsubstanz wieder vollständig verschwindet.
Zurückhaltung bei der Dauer der Einwirkzeiten beim Bleichen ist lediglich bei jugendlichen Zähnen gegeben, weil hier das Zahnmark schneller gereizt werden kann.

3.
Es gibt zwei Methoden des Zahnbleichens:

A)
Inoffice-Bleaching:
Beim IB wird der Bleichvorgang in der Praxis mit spezieller Isolation des Zahnfleisches durchgeführt. Deshalb kann der Zahnarzt hochprozentige und sehr wirkungsvolle Chemikalien einsetzen (37%-iges Wasserstoffperoxid). Die Chemikalien können dabei das Zahnfleisch nicht irritieren und es wird auch kein Bleichgel verschluckt. Der Aufhellungsprozess tritt schneller und gezielter ein. Es können auch einzelne Zähne (z.B. wurzeltote) gebleicht werden.

B)
Home-Bleaching:
Beim HB wird der Bleichvorgang vom Patienten selbst zu Hause ohne besondere Schutzmassnahmen durchgeführt. Dabei füllt der Patient geringprozentige Bleichgele (max. 10%-ig) in eine für ihn angefertigte Schiene ein und stülpt diese über seine Zahnreihen. Die Schiene soll dann in der Regel über Nacht getragen werden.
Große Nachteile dieser Methoden sind die Irritation des Zahnfleisches durch die Chemikalien, das Verschlucken der Chemikalien, das unkontrollierbare Auftragen der Bleichmittel, das unkonfortable Handling sowie der deutlich langsamere Bleichungseffekt.

Aus diesen Gründen ist dem InOffice-Bleaching eindeutig der Vorrang zu geben.

Frei im Handel erhältliche Bleichmittel (z.B. Zahnpasten) müssen laut Gesetzgeber in ihrer Wirkstoffkonzentration unter einem Prozent liegen. Sie sind daher als nahezu wirkungslos einzustufen.

4.
Vor dem Bleichen wird mittels Farbkarten die bestehende Helligkeitsstufe der Zähne ermittelt (Start) sowie die gewünschte Helligkeitsstufe nach dem Bleichen ausgewählt (Ziel). Da die Geschwindigkeit des Aufhellungsprozesses grundsätzlich nicht vorhersagbar ist, kann deshalb der Zahnarzt die Anzahl der Bleichgänge auf Grund der Hellungkeitsdifferenz zwischen Start und Ziel ( Helligkeitsstufen ) nur grob vorausschätzen. Der Kostenvoranschlag beruht ebenfalls auf dieser Grobeinschätzung, weshalb Kostenabweichungen nach oben oder unten möglich sind. Bei Überschreitung des Vorausberechungsbetrages wird auf Wunsch ein Ergänzungsplan erstellt.

Nach jedem Bleichgang wird 2-3 Tage später eine Helligkeitskontrolle durchgeführt um die weiteren Bleichmaßnahmen abzustimmen.

In Einzelfällen kann es vorkommen, dass das gewünschte Ziel (Helligkeitsstufe) auf Grund einer unzureichenden Reaktion des Zahnes nicht erreicht werden kann.

5.
Die Änderung der Farbtönung des Zahnes durch das Bleichen ist nicht vorhersagbar.

6.
Nach dem Bleichen reduziert sich die Zahnhelligkeit in den ersten 2-4 Wochen um ca. 10-20 Prozent, in den nächsten Monaten und Jahren danach verringert sie sich dann nur noch geringfügig. Sie erreicht i. d. R. nicht mehr den Ausgangswert (Start)Ein Auffrischen ist jederzeit möglich.

7.
In den ersten 2-3 Tagen nach dem Bleichen sollte der Patient keine stark pigmentierten Speisen (z.B. rote Beete, Eisentabletten ) oder Getränke (z.B. Kaffee, Tee, Cola, dunkle Säfte ) zu sich nehmen und auch nicht rauchen, weil dadurch Pigmente wiederum in den Zahn eindringen können und der Bleichvorgang weniger effektiv wird.

8.
Das Bleichen ist eine rein ästhetische Maßnahme und wird daher i. d. R. von keiner Krankenkasse bezahlt. Sie erhalten für diese „Leistungen auf Verlangen“ einen privaten Kostenvoranschlag ( § 2 Abs.3 GOZ ) bzw. eine Privatrechnung